Die Sozialversicherung

Das belgische Sozialversicherungssystem

Die Sozialversicherung

Belgien hat ein umfassendes Sozialversicherungssystem, das alle Einwohner einschließt.

Es beinhaltet Kindergeld, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Gesundheitsfürsorge, Alters- und Arbeitsunfähigkeitsrenten sowie die Pflegeversicherung.

Anspruchsberechtigung

Alle Angestellten und Selbstständigen in Belgien werden automatisch in das staatliche Sozialversicherungssystem aufgenommen, dessen Leistungen sich unter bestimmten Umständen meist auch auf die Familienmitglieder ausweiten, das heißt auf Ehepartner, Kinder und andere Familienmitglieder in Ihrem Haushalt, die von Ihnen abhängig sind. Sogar Personen, die keine Familienmitglieder sind, wie z.B. Au Pairs können unter Umständen mitversichert sein. Auf Studenten, Trainees und Auszubildende treffen Sonderregelungen zu, wenn diese nicht bei den Eltern mitversichert sind. Wer statt Lohn staatliche Unterstützung erhält (aufgrund von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Pensionierung), verbleibt weiterhin im Sozialsystem. Die zuständige Behörde bestimmt den Arbeitgeberanteil, der Arbeitnehmeranteil wird mit der staatlichen Unterstützung, die Sie erhalten, abgerechnet.

Internationale Abkommen über die Sozialversicherung bestehen zwischen Belgien und vielen anderen Ländern, darunter befinden sich alle EU-Staaten und die USA, wobei Expats für eine gewisse Zeit im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes verbleiben. Wenn Sie die Bedingungen für den Steuerstatus eines Nichtansässigen erfüllen, können Sie die Abgaben für das Sozialversicherungssystem weiterhin in Ihrem Heimatland leisten, auch wenn Sie vorübergehend (das heißt bis zu fünf Jahre) in Belgien arbeiten. EU-Bürger müssen die Formulare E101 und E111 Ihres Heimatlandes besitzen. Amerikaner sollten sich dessen bewusst sein, dass die amerikanischen Sozialversicherungsabkommen nur die Rente betreffen, und dass medizinische und andere wichtige Zulagen (insbesondere die medizinische Vorsorge) allen Amerikanern, die außerhalb des Landes leben, nicht bezahlt werden.

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner in Belgien arbeiten, aber über das Sozialversicherungssystem eines anderen EU-Landes versichert sind, können Sie die Sozialversicherungszulagen, die Ihnen zustehen, von diesem Land einfordern. Wenn Sie diese Zulagen von Belgien erhalten wollen, werden Ihre Beiträge in Ihrem Heimatland miteinbezogen, um Ihre Anspruchsberechtigung zu bestimmen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die zuständige Behörde Ihres Heimatlandes. . Eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Ihre Rechte bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ können Sie auf der Website der EU bekommen (Klicken Sie hier  ).

Beiträge

Der Arbeitnehmeranteil beträgt in Belgien 13,07% des Bruttogehaltes, während weitere 25 bis 30% des Bruttolohnes vom Arbeitgeber bezahlt werden. Der 3-prozentige „Krisenzuschlag“ kommt ebenso der Sozialversicherung zugute.

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