Unternehmensgründung in Polen

Registrierung, Steuern & Subventionen

Unternehmensgründung in Polen

Die wirtschaftliche Entwicklung in Polen bietet nicht erst seit dem EU-Beitritt des Landes gute Möglichkeiten zur Unternehmensgründung. Viele Subventionsprogramme und Steuererleichterungen helfen beim Aufbau der eigenen Firma. Zudem gibt es spezielle Sonderwirtschaftszonen, für die zusätzliche Fördermittel bereitstehen.

Dennoch ist der weltweite wirtschaftliche Abschwung auch an Polen nicht spurlos vorübergegangen. Zudem sind Lohnnebenkosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und haben somit zu einer Verteuerung der Arbeitskraft geführt. In einigen Branchen gibt es außerdem nicht genügend qualifiziertes Fachpersonal und es kann sehr lange dauern, bis eine offene Stelle besetzt werden kann.

Firmenregistrierung in Polen

Um in Polen eine Firma zu gründen bzw. um als Freiberufler zu arbeiten, müssen Sie sich bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde Ihrer Gemeinde registrieren.

Bei der Geschäftsgründung müssen Sie einige Hindernisse überwinden. Als Erstes müssen Sie einen Antrag auf den Eintrag ihres Unternehmens in das Handelsregister (wpis do ewidencji gospodarczej) stellen. Dies ist meistens problemlos möglich und kostet ungefähr 100 PLN. Wenn Sie die Bestätigung über den Eintrag ins Handelsregister erhalten haben, gehen Sie damit zum polnischen Statistikamt, um die sogenannte REGON-Nummer zu beantragen. Diese Nummer benötigen Sie für viele Behördengänge, sie ist deshalb unerlässlich bei der Geschäftsgründung in Polen. Als nächstes müssen Sie sich bei der Sozialversicherung (ZUS) anmelden. Außerdem müssen Sie noch eine Steuernummer (NIP) beim Finanzamt beantragen.

Nachdem Sie alle Behördengänge erfolgreich absolviert haben können Sie die Arbeit mit Ihrer Firma beginnen.

Beachten Sie, dass alle Dokumente, die Sie im Namen Ihrer Firma unterschreiben, grundsätzlich mit einem Firmenstempel verifiziert werden sollten.

Informationen zur Unterstützung von Unternehmensgründern erhalten Sie beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (Wydzial Promocji Gospodarczej). Da sich die Bedingungen für Unternehmensförderung häufig ändern, sollten Sie sich stets über Neuerungen informieren. Für EU-Bürger stehen zusätzliche Fördermittel bereit.

Unternehmenssteuern

Die Körperschafts- und Einkommenssteuer in Polen betragen jeweils 19%. Die Umsatzsteuer beträgt 22%. Für Unternehmen mit einem jährlichen Gewinn von bis zu €10.000 gilt eine Umsatzsteuerbefreiung. Hat Ihr Unternehmen diese Grenze jedoch einmal überschritten, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen und die entsprechende Steuerzahlung leisten.

Natürlich können Sie Ihre Un- und Werbungskosten sowie die Kosten für die Sozialversicherung von der Steuer absetzen. Dabei ist es wichtig, dass Sie alle Rechnungen aufheben, da Sie diese bei der Steuererklärung mit abgeben müssen.

Wenn Sie EU-Bürger sind und als Freiberufler in Polen arbeiten, können Sie für die ersten 24 Monate eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Der Mindestbeitragssatz wird dabei von 900 PLN auf etwa 300 PLN gesenkt.

Generell sollten Sie für alle Steuerangelegenheiten in Polen professionelle Hilfe nutzen. Da es sehr viele Ausnahmeregelungen im Steuerrecht in Polen gibt, ist eine individuelle Betreuung von Vorteil.

Zweigstellen in Polen

Wenn Sie für Ihre Firma eine Zweigstelle in Polen aufbauen wollen, sollten Sie sich von einer Consultingfirma beraten lassen. Da es in Polen verschiedene Unternehmensformen gibt, ist die richtige Wahl ausschlaggebend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Zudem unterscheiden sich manche Unternehmensformen gravierend von ihren scheinbaren Gegenstücken in anderen Ländern. Nähere Informationen zur Unternehmensgründung finden Sie ebenfalls auf der Webseite der polnisch-deutschen Industrie- und Handelskammer .

Geschäftspraxis in Polen

Viele Geschäftsabschlüsse in Polen kommen eher aufgrund eines guten zwischenmenschlichen Verhältnisses zwischen den Geschäftspartnern zu Stande als aufgrund von günstigen wirtschaftlichen Bedingungen. Daher sollten Sie viel Zeit für das persönliche Kennenlernen Ihres Geschäftspartners einplanen. Darüber hinaus ist mündliche Kommunikation sehr wichtig. Schriftliche Anfragen Ihrer Firma werden von der polnischen Seite in den meisten Fällen erst einmal ignoriert und es wird Ihnen ein persönliches Treffen angeboten. Erst bei diesen Treffen wird sich zeigen, ob sich eine Zusammenarbeit entwickeln kann.

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